Was ist der Unterschied zwischen einem Korrektorat und einem Lektorat?

Beim Kor­rek­to­rat wer­den ledig­lich indis­ku­ta­ble Feh­ler kor­ri­giert: Recht­schreib­feh­ler, Tipp­feh­ler, Gram­ma­tik­feh­ler, Kom­ma­feh­ler, feh­ler­haf­te Sil­ben­tren­nun­gen (ins­be­son­de­re bei Druck­fah­nen) usw.

Ein Lek­to­rat ist umfang­rei­cher: Neben den oben genann­ten indis­ku­ta­blen Feh­lern wird beim Lek­to­rat auch der Stil glatt­ge­bü­gelt, auf Logik und Schlüs­sig­keit geach­tet (ins­be­son­de­re bei Roma­nen) und auf Wunsch wer­den auch Quel­len, Zah­len und Zita­te überprüft.

Bit­te

  • tei­len Sie mir bei Ihrer Anfra­ge mit, wie viel Leis­tung Sie wünschen. 
  • sen­den Sie mir Ihre Tex­te, wenn mög­lich, als Word-Datei (bei Über­prü­fung von Druck­fah­nen natür­lich als PDF). 

 

Kor­rek­tu­ren füge ich bei Word mit der Funk­ti­on „Ände­run­gen nach­ver­fol­gen“ ein und bei PDF-Datei­en als Kommentare.

Wie viel kostet ein Korrektorat bzw. ein Lektorat?

Kor­rek­to­rat und Lek­to­rat berech­ne ich nach Zeit­auf­wand und ver­an­schla­ge hier­für 70 Euro* pro Stun­de.

Ein Fest­preis lässt sich schwer ein­schät­zen, da der Zeit­auf­wand stark von der Text­sor­te und Text­qua­li­tät abhängt.

Bei einem ein­fa­chen Kor­rek­to­rat, d. h. Über­prü­fung des Tex­tes auf Tipp-, Recht­schreib- und Gram­ma­tik­feh­ler, brau­che ich mei­ner Erfah­rung nach 3 bis 4 Minu­ten pro Sei­te (1.500 Zei­chen inkl. Leer­zei­chen) allein zum (zwei­ma­li­gen) sorg­fäl­ti­gen Durch­le­sen — dar­aus ergibt sich ein Min­dest­preis von rund 4,00 Euro* pro Sei­te. Je nach Anzahl der Kor­rek­tu­ren brau­che ich län­ger und kos­tet es mehr.

Bei einem Lek­to­rat, d. h. Über­prü­fung des Texts neben Tipp-, Recht­schreib- und Gram­ma­tik­feh­lern auch auf Stil und Schlüs­sig­keit, schaf­fe ich mei­ner Erfah­rung nach rund 8 Sei­ten pro Stun­de, wodurch sich ein Preis von unge­fähr 7,00 Euro* pro Sei­te (1.500 Zei­chen inkl. Leer­zei­chen) ergibt. Je nach Anzahl der Kor­rek­tu­ren brau­che ich län­ger und kos­tet es mehr.

 

*Alle Prei­se ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er von zzt. 19 %.